Information und Kommunikationen (Mail, Internet und elektronische Datenbanken) können die Studienbedingungen besonders von behinderten Studierenden stark verbessern, die in besonderem Maße auf zeit-, orts- und wahrnehmungsunabhängige Informationen angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, dass alle Informationen, die das Studium und die damit verbundenen Verwaltungsvorgänge betreffen, barrierefrei gemäß den entsprechenden Informationstechnik-Verordnungen der Länder gestaltet sind. So sollten die Formulare in elektronischen Zulassungs-, Anmelde- und Rückmeldeverfahren barrierefrei gestaltet werden.“ (Hochschulrektorenkonferenz 2009, siehe auch: https://www.hrk.de/uploads/tx_szconvention/Entschliessung_HS_Alle.pdf)
Folgende Grundsätze gelten für die Gestaltung von barrierearmen Lehrmaterialien:
1. Textorientierung
Textliche Beschreibung von nicht-textlichen Elementen unterstützt den Informationstransport an den Nutzer, wenn das Anzeigen oder Abspielen der entsprechenden Medien nicht in vollem Umfang möglich ist.21
2. Kontraste und Farben
Kontraste und Farben sollten gezielt nach Sicht- und Lesbarkeit ausgewählt werden. Eine Webseite oder ein Dokument muss jederzeit korrekt und lesbar dargestellt werden, selbst wenn Bildschirmeinstellungen vom Standard abweichen.
3. Skalierbarkeit
Wird eine vergrößerte Darstellung des Bildschirminhalts benötigt, so sollte nicht allein auf assistive Technologien, wie Bildschirmlupe oder den im Browser integrierten Zoom abgestellt werden. Das Layout des Angebots oder der Materialien selber sollten auch dynamisch an die Bedürfnisse anpassbar und trotz allem ohne horizontales Scrollen sichtbar sein.
4. Linearisierbarkeit
Durch die Verwendung geeigneter und logischer Strukturelemente wird eine effiziente Navigation innerhalb des Inhalts durch assistive Technologien ermöglicht und es kann Problematiken bei der Wiedergabe der Webseite durch assistive Technologien vorgebeugt werden.
5. Geräteunabhängigkeit und Dynamik
Webseiten, Online-Lernangebote und -systeme müssen durch verschiedene Peripheriegeräte bedienbar sein, insbesondere sollen die Tastaturbenutzung (statt einer Maus) sowie die Zugänglichkeit dynamischer Skripte möglich sein. Auch Elemente wie Flash, JavaScript oder PDF-Dokumente müssen barrierefrei dargestellt und gesteuert werden können.
6. Verständlichkeit, Navigation und Orientierung
Webseiten, Online-Lernangebote und -systeme sollen generell übersichtlich aufgebaut sein, sowie Elemente zur Navigation enthalten und Orientierungshilfen anbieten.
7. Strukturierte Inhalte
Die Seiten sollen klar durch die verschiedenen Strukturelemente der Markup-Sprache (z.B. durch Listen, Überschriften, Absätze, etc.) gegliedert sein. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, den strukturierten Inhalt vom Layout bzw. der „Präsentation“, wie Hellbusch es nennt, zu trennen, denn „diese Trennung der verschiedenen Ebenen ist wiederum Basis für die Standardkonformität eines Webangebots und ein nachweisbares Qualitätsmerkmal der Barrierefreiheit.“
Weitere Hinweise zur Gestaltung von Lehr-/Lernmaterialien: