Rechtlicher Rahmen der Online-Lehre

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Kurzinformationen zum rechtlichen Rahmen der Online-Lehre

Da im Zuge der Umstellung der Lehre auf Online-Formate immer wieder rechtliche und insbesondere datenschutzrechtliche Fragen an die Hochschulleitung herangetragen werden, finden Sie im Folgenden einige grundlegende Informationen zusammengefasst. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Punkten sind zum Download an den entsprechenden Stellen hinterlegt.

1. Empfohlene Softwareprodukte

Bitte verwenden Sie zur Ausübung digitaler Lehre die seitens der Hochschule zur Verwendung empfohlene Software:

Alternativ wurde die in der Datenschutzerklärung der Hochschule Mittweida unter Punkt 17 (https://www.hs-mittweida.de/newsampservice/datenschutz/) genannte Software zur Verwendung von der Hochschulleitung frei gegeben. Diese Softwareprodukte und Dienstanbieter wurden seitens der Hochschule technisch, rechtlich und datenschutzrechtlich geprüft.

Verwenden Sie Software zur digitalen Lehre, die zum einen der Hochschule nicht zur Kenntnis gebracht wurde und/oder die nicht in dem vorstehend aufgeführten Katalog enthalten ist, geschieht das unter Ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortung und rechtlichen Haftung.

Links mit weiteren Informationen:

2. Digitale Prüfungsalternativen/ Notfallordnung

Im Fall von Schließung oder Teilschließungen der Hochschule bzw. vergleichbaren Notfällen, die eine Durchführung von Prüfungen nach der Studien- und Prüfungsordnung unmöglich machen, müssen den Studierenden Kompensationsmöglichkeiten angeboten werden.

Im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/21 wurden in allen Fakultäten Satzungen verabschiedet, die dauerhaft für definierte Notfälle Prüfungsersatzleistungen festlegen.

Es existiert bei Nichtbestehen einer Prüfung, die im Notfallmodus angeboten wurde, für den Wiederholungsversuch kein Anspruch auf die gleiche Prüfung.

Prüfungsvorleistungen entfallen als Zulassungskriterium für Prüfungen, wenn sie aufgrund einer Notfall-Entscheidung des Rektorats nicht durchgeführt/wahrgenommen werden können.

Weitere Informationen:

3. Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Generell gilt, dass die Teilnehmenden bei synchroner und asynchroner Online-Lehre datenschutzrechtlich informiert werden müssen sowie sich zur Teilnahme und damit zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Zugangsdaten, ggf. Wortbeiträge u. ä.) zum Zweck der Durchführung der Online-Lehre einverstanden erklären müssen. Es wird empfohlen, den Datenschutzhinweis gemeinsam mit dem Einladungslink zu versenden.

Bei der Verwendung des youtube-Kanals ist der Zugang ohne Bestätigung eines Einladungslinks möglich. Somit muss die Information anderweitig erfolgen, dass die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der Nutzung des youtube-Kanals unter https://www.hs-mittweida.de/newsampservice/datenschutz.html zu finden sind.

Empfehlungen zu der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen finden Sie hier:

Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Punkten