Gemäß der Notfall-Prüfungsordnung besteht die Möglichkeit zur Durchführung von mündlichen Prüfungen mittels eines Videokonferenztools.
Sie als Studenten bekommen für den Fall, dass eine solche Prüfung durchgeführt wird, alle notwendigen Informationen vom Lehrenden des jeweiligen Moduls. Dieser Artikel dient der Information über den allgemeinen Ablauf einer solche Prüfung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Prinzipiell stehen für die Durchführung der Prüfung mehrere Tools zur Verfügung, darunter z.B. Zoom, BigBlueButton, Adobe Connect etc. Stellen Sie sicher, dass vor der Prüfung alle technischen Gegebenheiten geklärt sind. Dazu zählen insbesondere die Installation der notwendigen Software, die Einrichtung und Verwendung einer Kamera sowie eines Mikrofons. Kamera und Mikrofon sind für die mündliche Prüfung zwingend erforderlich. Testen Sie die Konfiguration idealerweise vorher aus. Für den Fall, dass Ihnen Kamera und Mikrofon nicht zur Verfügung stehen, ziehen Sie die Option der Verwendung von mobilen Endgeräten in Erwägung. Die meisten Videokonferenztools bieten Apps sowohl unter Android als auch iOS an. Dies ermöglicht die Nutzung auf Smartphone/Tablet, welche meistens Kamera und Mikrofon an Board haben. Bei technischen Störungen während der Prüfung entsteht kein Nachteil für Sie als Prüfungskandidat. Insofern die Störung innerhalb von 10 Minuten behoben werden kann, wird die Prüfung fortgesetzt und um die verlorene Zeit verlängert. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht stattgefunden und wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.
Zur Feststellung der Identität, halten Sie zur Prüfung ein amtliches Lichtbildausweisdokument bereit und weisen sie dieses auf Verlangen des Prüfers vor. Für den Fall, dass die Videoprüfung als Gruppenprüfung durchgeführt wird (maximal vier Prüfungskandidaten sind zulässig), soll für die Identifizierung die Videoübertragung für die anderen Prüfungskandidaten ausgeschlossen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit als Zuhörer für eine Videoprüfung zugelassen werden, insofern der Student sich zu einem späteren Prüfungszeitraum der Prüfung unterziehen möchte. Zuhörer werden nicht der Identitätsfeststellung unterzogen und haben sicherzustellen, dass sie weder Bild noch Ton übertragen. Aufzeichnungen der Prüfung sind nicht zulässig.
Im Folgenden soll ein möglicher Ablauf einer Videoprüfung beispielhaft anhand von Zoom gezeigt werden:
1. Sie bekommen vom Lehrenden des Moduls eine Einladung zur mündlichen Videoprüfung zugesandt, welche einen Link für den virtuellen Prüfungsraum inkl. Datum und Uhrzeit beinhält.
2. Am Tag der Prüfung öffnen Sie diesen Link und werden je nach Einstellung in den Warteraum gestellt. Dort warten Sie, bis der Prüfer Ihnen den Eintritt in den Prüfungsraum gewährt. Schalten Sie Kamera und Mikrofon manuell ein. Gegebenenfalls müssen Kamera, Mikrofon oder Lautsprecher noch konfiguriert werden. Wie im folgenden Screenshot zu sehen, finden Sie diese Einstellungen jeweils beim Mikrofon- bzw. Kamerasymbol unter dem kleinen Pfeil, der nach oben zeigt. Wählen Sie dort die gewünschten Geräte aus.
3. Folgen Sie den Anweisungen des Prüfers.
4. Während der Beratung der Prüfer werden Sie entweder wieder in den Warteraum gestellt, oder über die Breakout-Session-Funktion kurzzeitig in einen anderen Meetingraum geleitet. Darüber wird Sie Ihr Prüfer jedoch informieren.
5. Am Ender der Prüfung verlassen Sie den Prüfungsraum über „Beenden“.